Nahaufnahme Glas, das mit sauberen Trinkwasser befüllt wird.

Die Trinkwasserverordnung: Verantwortung für sauberes Wasser

Die Trinkwasserverordnung schützt Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch verunreinigtes Wasser. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Legionellen, Bakterien, die schwere Atemwegserkrankungen verursachen können. Gefährlich wird es vor allem dort, wo Wasser fein zerstäubt wird. Beim Duschen oder in Whirlpools können die Bakterien über den Wasserdampf eingeatmet werden.

Umso wichtiger ist eine einwandfreie Wasserqualität in der gesamten Hausinstallation. Regelmäßige Kontrollen helfen dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und dauerhaft für sicheres Trinkwasser zu sorgen.

Vermieter sind nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, regelmäßig ihre Warmwasseranlagen auf Legionellen zu überprüfen.

Sicherheit bis zum Wasserhahn

Bis zur Gebäudeinstallation liegt die Verantwortung für die Wasserqualität beim Wasserversorger. Innerhalb des Hauses sind Vermieter dafür zuständig, dass das Trinkwasser in einwandfreiem Zustand bis zum Wasserhahn gelangt. Dazu sind regelmäßige Kontrollen notwendig.

Ein Wasserglas wird von einer Hand unter den Hahn gehalten, während frisches Trinkwasser mit sichtbaren Blasen eingefüllt wird.
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Regelmäßige Trinkwasser-Kontrollen

Besonders wichtig ist die Prüfung auf Legionellen und andere Keime, die die Gesundheit gefährden können. Für größere Trinkwasseranlagen gilt eine Prüfpflicht alle drei Jahre. Kleinere Anlagen müssen in der Regel alle fünf Jahre kontrolliert werden. So bleibt die Wasserqualität dauerhaft auf einem sicheren Niveau.

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ICON Wasser

Großanlagen

Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Litern Inhalt oder ein Rohrleitungsvolumen von über 3 Litern bis zur entferntesten Entnahmestelle gelten als Großanlagen.

→ Legionellenprüfung alle 3 Jahre

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ICON Wassertropfen

Kleinanlagen

Anlagen mit weniger als 400 Litern Speichervolumenoder unter 3 Litern Rohrleitungsvolumen zählen zu den Kleinanlagen.

→ Legionellenprüfung alle 5 Jahre

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ICON zeigt Wasserhahn.

Ausnahmen

Keine regelmäßige Prüfpflicht besteht bei Trinkwasseranlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern sowie bei Anlagen mit ausschließlich dezentraler Wassererwärmung.

→ keine regelmäßige Legionellenprüfung

Gesundheitsgefahr durch Legionellen: Die Risiken erkennen und vermeiden

Legionellen sind Bakterien, die in hoher Konzentration die sogenannte Legionärskrankheit auslösen können, eine schwere Form der Lungenentzündung. Besonders kritisch wird es, wenn sich die Keime stark vermehren.

Das geschieht vor allem bei ungünstigen Bedingungen: Temperaturen zwischen 30 und 45 Grad oder stehendes Wasser in Leitungen begünstigen die Ausbreitung. In solchen Fällen können sich gesundheitsschädliche Keime bilden.

Das Trinken von belastetem Wasser ist für gesunde Menschen in der Regel unbedenklich. Gefährlich wird es vor allem beim Einatmen von feinen Wassertröpfchen, sogenannten Aerosolen. Das kann beim Duschen, in Whirlpools, durch Klimaanlagen oder Rasensprenger passieren. Über die Atemwege gelangen die Bakterien in die Lunge.

So funktioniert die Trinkwasser-Überprüfung

Die Kontrolle der Trinkwasserqualität folgt klaren Vorgaben. Die Proben dürfen ausschließlich von zertifizierten Fachkräften entnommen werden. Die anschließende Analyse erfolgt in akkreditierten Laboren nach den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Wichtig ist, dass mehrere Entnahmestellen im System vorhanden sind.

Ein Wasserstrahl trifft auf eine Person, deren Hände und Füße unter der Dusche zu sehen sind.
Die Duschtasse Bettefloor in schwarz-matt.

Entnahmepunkte

Der Vermieter muss sicherstellen, dass Proben an mindestens drei Punkten genommen werden können.

Typische Entnahmepunkte sind:

  • der Eingang des Warmwasserspeichers
  • der Ausgang des Warmwasserspeichers
  • die entfernteste Zapfstelle, zum Beispiel eine Dusche oder ein Waschbecken
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